Allgemeiner Vollzugsdienst

Allgemeiner Vollzugsdienst: Dein Karriereweg als Beamter

Bewerbung, Einstellungsvoraussetzungen und Ausbildung im Allgemeinen Vollzugsdienst.


Allgemeiner Vollzugsdienst

Allgemeiner Vollzugsdienst: Dein Karriereweg als Beamter (m/w/d)


Du möchtest dich aktiv für die erfolgreiche Resozialisierung von Inhaftierten einsetzen und ihnen eine straffreie Zukunft ermöglichen? In der Rolle eines Beamten im Allgemeinen Vollzugsdienst arbeitest du eng mit verschiedenen Fachdiensten wie dem Psychologischen Dienst, dem Sozialdienst, dem Pädagogischen Dienst und dem Seelsorglichen Dienst zusammen, um dieses Ziel zu erreichen. Deine Arbeitszeiten umfassen Schichtdienst, inklusive Wochenenden und Feiertage, jedoch mit regelmäßigen freien Tagen in der Woche.



Deine Aufgaben im Überblick

Zu deinem Verantwortungsbereich gehören die Betreuung, Versorgung, Überwachung und Unterstützung von erwachsenen oder jugendlichen Inhaftierten. Du gewährleistest die Einhaltung von Sicherheits- und Verhaltensregeln und förderst ein verantwortungsbewusstes und geordnetes Miteinander der Gefangenen. In persönlichen Gesprächen hörst du zu und motivierst jeden Einzelnen, individuelle Resozialisierungsziele zu erreichen. Die Arbeit im Allgemeinen Vollzugsdienst stellt eine bedeutende gesellschaftliche Aufgabe in einem anspruchsvollen Umfeld dar.




Voraussetzungen für deinen Einstieg


Folgende Kriterien solltest du erfüllen:


  • Abgeschlossene Schulausbildung auf Fachoberschulniveau oder Hauptschulabschluss in Kombination mit einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung oder äquivalente Qualifikationen im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis.
  • Zum Zeitpunkt der Einstellung darfst du höchstens 40 Jahre alt sein. Falls du als schwerbehindert oder gleichgestellt nach § 2 Absatz 3 des Sozialgesetzbuchs IX anerkannt bist, liegt das maximale Alter bei 43 Jahren.
  • Deutsche Staatsbürgerschaft oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union.
  • Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes.
  • Eignung in Bezug auf Charakter, Intellekt und körperliche Verfassung sowie Dienstfähigkeit aus Sicht des Amtsarztes.




Justizvollzugsdienst JVA

Dein Berufseinstieg


Für den Beginn deiner Karriere als Beamter im Allgemeinen Vollzugsdienst gibt es keine festen Einstellungstermine. In der Regel erfolgt deine Anstellung im Rahmen eines Tarifvertrags, was dir die Möglichkeit bietet, bereits erste Praxiserfahrungen im Justizvollzug zu sammeln. Nach deiner Anstellung im Tarifverhältnis startest du in der Regel innerhalb von 3 Jahren deine Ausbildung im Beamtenverhältnis auf Widerruf.




Deine Ausbildung im Justizdienst NRW


Während der zweijährigen Ausbildung durchläufst du das duale Ausbildungssystem:

 

  • Der Ausbildungsstart erfolgt am 1. Juli eines Jahres.
  • Du absolvierst im Wechsel theoretische Schulungen an der Justizvollzugsschule des Landes Nordrhein-Westfalen (JVS NRW) in Wuppertal bzw. Hamm (insgesamt 9 Monate) und praktische Ausbildungsphasen in mindestens zwei Justizvollzugsanstalten in Nordrhein-Westfalen (insgesamt 15 Monate). Jeder Praxisabschnitt dauert mindestens 4 Wochen. Dabei erwirbst du Kenntnisse in verschiedenen Bereichen des Vollzugs, einschließlich Untersuchungshaftvollzug, geschlossener Erwachsenenvollzug, offener Vollzug, Jugendvollzug und Jugendarrestvollzug.

 


Ausbildungsinhalte im Überblick

 

Während deiner Ausbildung eignest du dir umfangreiche Kenntnisse in den folgenden Bereichen an:

 

  • Organisationsstrukturen in Justizvollzugsanstalten.
  • Rechtliche Grundlagen.
  • Betreuung und Behandlung von Inhaftierten.
  • Überwachung und Versorgung von Inhaftierten.
  • Deeskalation und Gewaltprävention.
  • Gemeinschaftswerte.
  • Sicherheit und Ordnung.
  • Kriminologie und Vollzugspsychologie.
  • Kommunikation.
  • Ethik.
  • Behandlungsmethoden im Erwachsenenvollzug oder Erziehung und angepasste Behandlungsansätze im Jugendvollzug.
  • Gesundheitsförderung.



Gehaltsaussichten


Zu Beginn deiner Tätigkeit erhältst du ein Einstiegsgehalt gemäß der Entgeltgruppe 4 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Nach einer erfolgreichen Einweisungszeit von 3 bis 6 Monaten wirst du gemäß der Entgeltgruppe 6 TV-L vergütet, zuzüglich einer gestaffelten Vollzugszulage nach einem Jahr. Weitere Informationen zu den Entgeltgruppen findest du in der Entgelttabelle für Tarifbeschäftigte.

 

Nach deiner Übernahme ins Beamtenverhältnis auf Widerruf erhältst du Anwärterbezüge gemäß dem Landesbesoldungsgesetz – LBesG NRW, Besoldungsordnung A LBesO NRW, zuzüglich möglicher Zuschläge wie Familienzuschlag oder Stellenzulagen. Aktuell erhalten alle Anwärterinnen und Anwärter im Allgemeinen Vollzugsdienst einen Sonderzuschlag in Höhe von 70 % der Bezüge (Einstellungsjahr 2022).

 

Nach deiner erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung wirst du als Beamter oder Beamtin auf Probe entsprechend der Besoldungsgruppe A 7 LBesO NRW vergütet, zuzüglich möglicher Zuschläge. Mit wachsender Berufserfahrung, vorausgesetzt du erfüllst die notwendigen Qualifikationen, ergeben sich vielfältige Möglichkeiten im Allgemeinen Vollzugsdienst und eine Vergütung bis zur Besoldungsgruppe A 11 LBesO NRW. Weitere Informationen zu den Besoldungsgruppen findest du in der Landesbesoldungstabelle.

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