Du möchtest dich aktiv für die erfolgreiche Resozialisierung von Inhaftierten einsetzen und ihnen eine straffreie Zukunft ermöglichen? In der Rolle eines Beamten im Allgemeinen Vollzugsdienst arbeitest du eng mit verschiedenen Fachdiensten wie dem Psychologischen Dienst, dem Sozialdienst, dem Pädagogischen Dienst und dem Seelsorglichen Dienst zusammen, um dieses Ziel zu erreichen. Deine Arbeitszeiten umfassen Schichtdienst, inklusive Wochenenden und Feiertage, jedoch mit regelmäßigen freien Tagen in der Woche.
Zu deinem Verantwortungsbereich gehören die Betreuung, Versorgung, Überwachung und Unterstützung von erwachsenen oder jugendlichen Inhaftierten. Du gewährleistest die Einhaltung von Sicherheits- und Verhaltensregeln und förderst ein verantwortungsbewusstes und geordnetes Miteinander der Gefangenen. In persönlichen Gesprächen hörst du zu und motivierst jeden Einzelnen, individuelle Resozialisierungsziele zu erreichen. Die Arbeit im Allgemeinen Vollzugsdienst stellt eine bedeutende gesellschaftliche Aufgabe in einem anspruchsvollen Umfeld dar.
Folgende Kriterien solltest du erfüllen:
Für den Beginn deiner Karriere als Beamter im Allgemeinen Vollzugsdienst gibt es keine festen Einstellungstermine. In der Regel erfolgt deine Anstellung im Rahmen eines Tarifvertrags, was dir die Möglichkeit bietet, bereits erste Praxiserfahrungen im Justizvollzug zu sammeln. Nach deiner Anstellung im Tarifverhältnis startest du in der Regel innerhalb von 3 Jahren deine Ausbildung im Beamtenverhältnis auf Widerruf.
Während der zweijährigen Ausbildung durchläufst du das duale Ausbildungssystem:
Während deiner Ausbildung eignest du dir umfangreiche Kenntnisse in den folgenden Bereichen an:
Zu Beginn deiner Tätigkeit erhältst du ein Einstiegsgehalt gemäß der Entgeltgruppe 4 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Nach einer erfolgreichen Einweisungszeit von 3 bis 6 Monaten wirst du gemäß der Entgeltgruppe 6 TV-L vergütet, zuzüglich einer gestaffelten Vollzugszulage nach einem Jahr. Weitere Informationen zu den Entgeltgruppen findest du in der Entgelttabelle für Tarifbeschäftigte.
Nach deiner Übernahme ins Beamtenverhältnis auf Widerruf erhältst du Anwärterbezüge gemäß dem Landesbesoldungsgesetz – LBesG NRW, Besoldungsordnung A LBesO NRW, zuzüglich möglicher Zuschläge wie Familienzuschlag oder Stellenzulagen. Aktuell erhalten alle Anwärterinnen und Anwärter im Allgemeinen Vollzugsdienst einen Sonderzuschlag in Höhe von 70 % der Bezüge (Einstellungsjahr 2022).
Nach deiner erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung wirst du als Beamter oder Beamtin auf Probe entsprechend der Besoldungsgruppe A 7 LBesO NRW vergütet, zuzüglich möglicher Zuschläge. Mit wachsender Berufserfahrung, vorausgesetzt du erfüllst die notwendigen Qualifikationen, ergeben sich vielfältige Möglichkeiten im Allgemeinen Vollzugsdienst und eine Vergütung bis zur Besoldungsgruppe A 11 LBesO NRW. Weitere Informationen zu den Besoldungsgruppen findest du in der Landesbesoldungstabelle.
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